Was sich 2026 beim Elektrogesetz ändert – und was das für Sie bedeutet

Die wichtigsten Neuerungen des ElektroG ab 01. Januar 2026 

Die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten steht vor wichtigen gesetzlichen Veränderungen. Zum 1. Januar 2026 tritt die nächste Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft. Ziel ist es, die Sicherheit bei der Altgeräteerfassung zu erhöhen, Recyclingquoten zu verbessern und Risiken durch falsch entsorgte Lithium-Batterien zu reduzieren. 

Damit Sie als Privat- oder Gewerbekunde gut vorbereitet sind, fassen wir die wichtigsten Änderungen zusammen.

Das neue „Thekenmodell“

Ab 2026 müssen Altgeräte an kommunalen Sammelstellen über eine betreute Annahmestelle („Theke“) abgegeben werden.
Das bedeutet: keine Selbstentsorgung mehr in Containern, sondern eine kontrollierte Übergabe an geschultes Personal.
Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien werden dabei gezielt geprüft und sicher gelagert. Hintergrund sind die zunehmenden Brandereignisse, die durch falsch entsorgte Akkus entstehen.

Neue Rücknahmepflichten für Händler

Die Rückgabe von Elektroaltgeräten wird für Verbraucher einfacher.
Händler müssen künftig Kleingeräte bis 50 cm Kantenlänge kostenlos zurücknehmen – auch ohne Neukauf.
Zusätzlich müssen Verkaufsstellen ein einheitliches, farbiges Rückgabestellen-Logo gut sichtbar anbringen.
Für gewerbliche Händler kann dies zusätzliche Pflichten bedeuten, abhängig vom angebotenen Produktsortiment.

Rücknahmepflicht für E-Zigaretten und Einweg-Modelle

Ein besonderer Fokus der Novelle liegt auf E-Zigaretten und Vapes.
Viele dieser Geräte enthalten fest verbaute Lithium-Batterien, die oft falsch im Restmüll entsorgt werden.
Ab 2026 sind Händler verpflichtet, diese Geräte zurückzunehmen – unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts.

Neue Informations- und Kennzeichnungspflichten

Händler und Sammelstellen müssen künftig deutlich sichtbare Hinweise zur getrennten Entsorgung geben.
Dazu gehören Kennzeichnungen wie die durchgestrichene Mülltonne direkt am Produkt oder Regal sowie klare Informationen über Rückgabemöglichkeiten.
Das Ziel: Verbraucher sollen auf den ersten Blick erkennen, wo Altgeräte korrekt abgegeben werden können. 

Zielsetzung der Novelle

Die Gesetzesänderungen sollen drei zentrale Ziele erreichen: 

  • nachhaltige Erhöhung der Sammelquoten, 
  • konsequente Brandprävention im Entsorgungsprozess, 
  • bessere Nutzung wertvoller Rohstoffe durch optimierte Recyclingkreisläufe. 

KNETTENBRECH + GURDULIC Electronics unterstützt diese Ziele und setzt seit Jahren auf moderne, sichere und transparente Prozesse bei der Annahme und Sortierung von Elektroaltgeräten. 

Was bedeutet das für Sie als Kunde? 

Für Privatkunden:
Die Rückgabe von Kleingeräten wird einfacher und sicherer. Gleichzeitig sorgt das Thekenmodell für klare Zuständigkeiten und höhere Sicherheit bei der Altgeräteannahme. 

Für Gewerbe- und Industriekunden:
Abhängig vom Sortiment können neue Rücknahmepflichten entstehen. Auch Informationspflichten nehmen zu. Bei Bedarf unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der rechtskonformen Umsetzung. 

Gut zu wissen: Wir erfüllen die neuen Standards bereits seit vielen Jahren 

Alle Anforderungen, die ab 2026 gesetzlich verpflichtend werden – geschulte Annahme, sichere Lagerung, kontrollierte Sortierung und transparente Prozesse –
erfüllen wir an unserem Standort bereits seit langer Zeit. 

Für unsere Kunden bedeutet das: Es gibt keine Umstellungen, sondern lediglich eine Bestätigung der bereits gelebten Qualität. 

Unser Versprechen 

Die Änderungen des ElektroG sind ein wichtiger Schritt, um Sicherheit, Umweltschutz und Recyclingqualität weiter zu verbessern.
Wir begleiten Sie zuverlässig durch alle Neuerungen und stehen Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.